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   OLG Hamm, 14.08.2018 - 3 Ws 346/18   

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https://dejure.org/2018,45797
OLG Hamm, 14.08.2018 - 3 Ws 346/18 (https://dejure.org/2018,45797)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2018 - 3 Ws 346/18 (https://dejure.org/2018,45797)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2018 - 3 Ws 346/18 (https://dejure.org/2018,45797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Aufklärungspflicht; bestmögliche Sachaufklärung; Einholung; Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Gutachten hinsichtlich einer Gefährlichkeitsprognose

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Gutachten hinsichtlich einer Gefährlichkeitsprognose

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 24.02.2017 - 1 Ws 105/17

    Zu den Voraussetzungen der Einholung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2018 - 3 Ws 346/18
    Weiter sollte das Sachverständigengutachten Vorschläge zur Gestaltung der Führungsaufsicht umfassen, wobei sich der Sachverständige auch dazu äußern muss, inwiefern durch Mittel bzw. Möglichkeiten der Führungsaufsicht ein Risikomanagement erreicht werden kann, das geeignet ist, eine etwaige fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten herabzusetzen (Senat, Beschluss vom 26.09.2017 - III-3 Ws 410/17; OLG München, Beschluss vom 24.02.2017 - 1 Ws 105/17 - BeckRS 2017, 106.507,Rdnr. 70 ff .w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2019 - 1 Ws 57/19

    Zulässige Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Weiter sollte das Sachverständigengutachten Vorschläge zur Gestaltung der Führungsaufsicht umfassen, wobei sich der Sachverständige auch dazu äußern muss, inwiefern durch Mittel bzw. Möglichkeiten der Führungsaufsicht ein Risikomanagement erreicht werden kann, das geeignet ist, eine etwaige fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten herabzusetzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. September 2017 - III-3 Ws 410/17; OLG München, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 1 Ws 105/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2018 - III-3 Ws 346/18 -).

    Die Klinik kann den Beschwerdeführer nicht mit dem Entzug von Lockerungen sanktionieren, um ihm dann im Rahmen der Kriminalprognose vorzuhalten, er sei infolge der mangelnden Lockerung und der Verweigerung seiner therapeutischen Mitarbeit nicht absprachefähig und könne daher nicht weiter gelockert bzw. entlassen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2018 - III-3 Ws 346/18 -).

  • OLG Schleswig, 31.03.2020 - 1 Ws 7/20

    Zu den Anforderungen an einen Gutachtenauftrag bei einer Unterbringungsdauer ab

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte müssen Prog- nosegutachten Ausführungen u. a. dazu enthalten, ob und unter welchen Umständen rechtswidrige Taten drohen, gegebenen- falls welcher Art diese Taten sind und welche Rechtsgüter somit betroffen sind, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (er- wartete Häufigkeit und Rückfallfrequenz), mit welchem Grad von Wahrscheinlichkeit Taten welcher Art zu erwarten sind (wobei eine bloße Möglichkeit künftiger Taten für eine ungünstige Pro- gnose nicht ausreicht), auf welchen Zeitraum sich die Prognose erstreckt, ob bzw. inwiefern noch eine Besserungsmöglichkeit be- steht und wodurch gegebenenfalls eine weitere Besserung zu er- reichen ist, von welchem sozialem Empfangsraum bei der Gefahr- prognose ausgegangen wird, welche Wirkungen die im Falle der Vollstreckungsaussetzung zur Bewährung oder der Erledigung der Maßregel kraft Gesetzes eintretende Bewährungs- bzw. Füh- rungsaufsicht (§§ 56 ff., 57 Abs. 3, Abs. 5, 57 a Abs. 3, 67 b, 67 d StGB) und die damit verbindbaren weiteren Maßnahmen der Auf- sicht und Hilfe (vgl. §§ 56 a ff., 68 a, 68 b StGB) voraussichtlich ha- ben werden und ob bzw. inwieweit der Gefährlichkeit der begut- achteten Person durch Maßnahmen im Rahmen einer gesetz- lichen Betreuung (einschließlich einer zivilrechtlichen Unter- bringung auf Veranlassung des Betreuers) begegnet werden könnte (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297; vom 23. Mai 2018, R & P 2018, 232; OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2018 - 3 Ws 346/18 -, juris; Boetticher et al, a.a.O., Seite 558).
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